Schatzkammer (treasure chamber; national property)

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In älteren Dokumenten – der Aufbewahrungsort – in früherer Zeit gutbewachte Gewölbe – staatlicher Einnahmen, auch Gazophylakium und Kazine (cacine: dieses Wort ursprünglich nur die Bezeichnung für die Schatzkammer des türkischen Sultans) sowie Ärarium (aerarium: nach der Staatskasse im alten Rom) genannt. – Der Ausschuss, das Kollegium, welches die öffentlichen Einkünfte verwaltet. – Das in Geld und geldnahen Aktiva angesammelte Vermögen des Staates. – Siehe Hypogäum, Kämmerei, Staatsschatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schatzkammer (treasure chamber; national property)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schatzkammer-treasure-chamber-national-property/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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