Kapitalgesellschaft, an der eine andere Gesellschaft mit mindestens fünfundzwanzig Prozent und damit einer Sperrminorität (blokking minority) beteiligt ist; es gibt hinsichtlich des prozentualen Anteils auch andere Festlegungen. – In älteren Veröffentlichungen eine Firma, die gleichsam als Abladestätte der sie begründenden Muttergesellschaft (parent company) dient, und welche die Muttergesellschaft selbst (oft aus Reputationsgründen; reputational issues, image reasons) nicht führen will. – Siehe Conduit-Gesellschaft, Zweckgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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