Scalping (so auch im Deutschen; seltener Abzockerei [ein erst nach 2000 in die deutsche Hochsprache eingedrungenes Wort; auch in der Form Abzocke])
Allgemein die Empfehlungen von unredlichen)Finanzjournalisten in Presse, Rundfunk oder Fernsehen, um den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen mit dem Ziel, für die Auftraggeber Vorteile zu erreichen. Die Aufsichtsbehörden betrachten dies als verbotene InsiderTransaktion. Schwer beizukommen ist dem Scalping in Internet-Foren, Blogs und auf Twitter, wo entsprechende Beiträge (Tweets; tweets: postings made on the social media website Twitter) kaum zu durchschauen sind. – Im besonderen – der Erwerb von Wertpapieren durch einen bestimmten Käufer, – der anschliessend eine öffentliche Kaufempfehlung ausspricht. – Steigt der Kurs dann infolge der Empfehlung, so kann der Erwerber die Wertpapiere mit Gewinn wieder verkaufen (the practice of purchasing a security for one’s own account shortly before recommending that security for long-term investment and then immediately selling the security at a profit upon the rise in the market price following the recommendation). – Die Geschäfte eines Scalpers (a legitimate method of arbitrage of small price gaps created by the bid-ask spread). – Siehe Aktienanalyse, Analyst, Blog, Börsenbriefe, Bucketing, Daimonion, Enabler, Finanzgeier, Frontrunning, Geheimtip, Goldtäuschung, Iceberg Orders, Insider-Transaktion, Kreditgefährdung, Kursmanipulation, Nominee, Pairoff, Pump and Dump, Racheengel, Scheintransaktionen, Strong Buy, Twitter, Wash Sales, Wertpapieranalyse. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 191 (strafrechtliche Seite), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 f. (einzelne Fälle), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 173 (Scalping betrifft etwa die Hälfte der aufgedeckten Manipulationsfälle), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 186 (Schwerpunkt Scalping im Freiverkehr) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”, Rubrik “Kontrolle der Markttransparenz und integrität”).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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