Regulatorische Privilegierung staatlicher Forderungen

Die regulatorische Privilegierung staatlicher Forderungen besteht darin, dass bestimmte Forderungen gegenüber EU-Mitgliedstaaten bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen mit einem Risikogewicht von null angesetzt und von Großkreditgrenzen ausgenommen werden können. Dadurch entstehen für diese Positionen keine risikobasierten Eigenkapitalanforderungen und keine verbindlichen Konzentrationsgrenzen wie bei privaten Schuldnern. Die Vorzugsbehandlung kann hohe Einzelengagements und den Home Bias begünstigen, weil Banken nur begrenzte aufsichtsrechtliche Anreize zur Diversifikation ihrer Staatsschuldportfolios erhalten.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 25. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Regulatorische Privilegierung staatlicher Forderungen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/regulatorische-privilegierung-staatlicher-forderungen/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com