Register für qualifizierte Anleger (register for qualified investors)

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Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich angebotenes Verzeichnis solcher Emittenten, die von der Prospektpflicht befreit sind, weil sie sich nur an private Käufer wenden, die – in grösserem Umfang Geschäfte an Wertpapiermärkten durchgeführt haben, – ein Wertpapierportfolio im Wert von über 0,5 Mia EUR besitzen oder – im Finanzsektor beruflich tätig sind. Ähnliche Merkmale sind für Unternehmen als Käufer von Papieren festgelegt. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 159 f. (Beschreibung des Registers; Aufzählung der Kriterien).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Register für qualifizierte Anleger (register for qualified investors)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/register-fur-qualifizierte-anleger-register-for-qualified-investors/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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