Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich angebotenes Verzeichnis solcher Emittenten, die von der Prospektpflicht befreit sind, weil sie sich nur an private Käufer wenden, die – in grösserem Umfang Geschäfte an Wertpapiermärkten durchgeführt haben, – ein Wertpapierportfolio im Wert von über 0,5 Mia EUR besitzen oder – im Finanzsektor beruflich tätig sind. Ähnliche Merkmale sind für Unternehmen als Käufer von Papieren festgelegt. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 159 f. (Beschreibung des Registers; Aufzählung der Kriterien).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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