Ein Darlehn, das – von einem Kunden der Bank, in der Regel einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle – in Teilbeträgen bis zur festgelegten Obergrenze (maximum line, ceiling) – innert einer vertraglich festgelegten Zeit in Anspruch genommen werden kann. Ein Rahmenkredit hat im Normalfall einen variablen Zinssatz und kann meistens ohne weiteres vorzeitig getilgt werden. In diesem Sinne spricht man auch von einem Abrufkredit (call credit facility). – Von einer Bank gewährtes Darlehen oder eine Hypothek für ein grösseres Vorhaben, das seitens des Kunden in kleinere Einheiten aufgeteilt wird. Üblich sind entsprechende Darlehnsverträge besonders bei umfangreichen Projekten im Wohnungs- und Siedlungsbau (frequently used by developers who have purchased a single tract of land intending to subdivide into individual parcels). – Siehe Benutzungsgebühr, Blankokredit, Bodenkreditinstitut, Flüchtlingssiedlungskredit, Meliorationskredit, Seehandlung, Siedlungskredit, Sozialpfandbrief, Wohnungsbaukredit. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2001, S. 58.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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