Rahmenprospekt (preliminary issue prospectus)
In Deutschland möglicher Weg, zunächst einen unvollständigen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, um erst kurz vor dem öffentlichen Angebot eines Wertpapiers die einzelnen Angebotsbedingungen endgültig im einzelnen festzulegen. – Auch Rahmenprospekte unterliegen in jedem Falle der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ein eigenes Verkaufsprospekt-Gesetz regelt die Einzelheiten. – Siehe Prospekt-Datenbank, Prospektpflicht, Register für qualifizierte Anleger, Zertifikat.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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