Rahmenprospekt (preliminary issue prospectus)

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In Deutschland möglicher Weg, zunächst einen unvollständigen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, um erst kurz vor dem öffentlichen Angebot eines Wertpapiers die einzelnen Angebotsbedingungen endgültig im einzelnen festzulegen. – Auch Rahmenprospekte unterliegen in jedem Falle der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ein eigenes Verkaufsprospekt-Gesetz regelt die Einzelheiten. – Siehe Prospekt-Datenbank, Prospektpflicht, Register für qualifizierte Anleger, Zertifikat.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rahmenprospekt (preliminary issue prospectus)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rahmenprospekt-preliminary-issue-prospectus/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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