Allgemein ein Investor, der ein Unternehmen gegen den Willen des Managements zu übernehmen sucht (an individual or corporate investor who attempts to acquire other firms in an unfriendly takeover). – Raiding in Bezug auf Banken ist weniger wahrscheinlich, weil die Aufsichtsbehörden dies in aller Regel kaum zulassen. In Deutschland muss nämlich nach § 2b KWG jede beabsichtigte bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt werden. Die Aufsichtsbehörde kann eine Untersagung nach § 44b KWG verfügen. – Siehe Aktionärstimmenjagd, Bieter, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Europa-AG, Freier, Fusionen und Übernahmen, Gifttablette, Greenmail, Konzentrationskurs, Kriegskasse, MakkaroniAbwehr, Material-Adverse-Change-Klausel, Radar-Überwachung, Ritter, schwarzer, Ritter, weisser, Shark Watcher, Squeeze-out, Übernahme, feindliche, Übernahme-Angebot, Übernahme-Appell, Übernahmebeirat, Übernahmerisiken, Überraschungsangriff, Zielgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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