Die EZB führt Kreditgeschäfte gegen Hinterlegung angemessener Sicherheiten durch und führt diese über von nationalen und internationalen Zentralverwahrern betriebene Abwicklungssysteme aus. Zur Gewährleistung hoher Standards schreibt die EZB Durchführungsgrundsätze vor, die ins Einzelne gehende Bestimmungen für diese Geschäfte enthalten. Von Zeit zu Zeit werden dieser Beurteilungsrahmen neuen Gegebenheiten angepasst.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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