Prokurationsgeld, auch nur Prokuration (episcopal visiting due)

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Eine frühere Zahlung, die Kirchengemeinden zu leisten hatten, wenn der zuständige Bischof sie besucht. Ursprünglich eine Naturalabgabe zum Unterhalt des zur Aufsicht (visitation; Visitation) und Spendung des Sakraments der Firmung vor Ort weilenden Oberhirten, wurde die Abgabe in ein Zahlung in Geld umgewandelt und im Jahr 1338 durch Papst Benedikt XII. für verschiedene Länder als eine grundsätzlich feste Gebühr bestimmt. – Siehe Ablassgeld, Abtrag, Annaten, Beichtgeld, Charisterium, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Quatembergeld, Seminargeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Prokurationsgeld, auch nur Prokuration (episcopal visiting due)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/prokurationsgeld-auch-nur-prokuration-episcopal-visiting-due/ (Stand: 15.10.2022).

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