Prolongation auch Prorogation (prolongation, rollover, extension)

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Allgemein die zeitliche Ausdehnung eines bestehenden Schuldverhältnisses, und im besonderen die Verlängerung einer Fälligkeit, also ein Zahlungsaufschub (extension of payment time), in älteren Dokumenten auch Remise und Remiss genannt. – In der älteren Finanzsprache im besonderen auch der Ersatz eines fälligen Wechsels durch Ausstellen eines neuen Wechsels mit hinausgeschobenem Verfalltermin. – Siehe Atermoiement.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Prolongation auch Prorogation (prolongation, rollover, extension)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/prolongation-auch-prorogation-prolongation-rollover-extension/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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