Programmierbares Geld wäre Geld, dessen Verwendbarkeit technisch auf bestimmte Zwecke, Güter, Empfänger oder Bedingungen beschränkt werden könnte. Der digitale Euro soll ausdrücklich nicht so ausgestaltet werden: Weder das Eurosystem noch andere Akteure sollen festlegen können, wofür eine Einheit des digitalen Euro verwendet werden darf. Damit bleibt er ein allgemein einsetzbares und neutrales Zahlungsmittel. Davon zu unterscheiden sind bedingte Zahlungen, bei denen nicht das Geld selbst beschränkt wird, sondern ein Zahlungsauftrag bei Eintritt einer zuvor festgelegten Bedingung ausgelöst wird.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 71. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.