Wenn der Einkommensteuertarif nicht fortgesetzt angepasst wird, dann führt eine inflationsausgleichende Einkommenssteigerung zu einem höheren Steuersatz (progression effect; Progressionstarif: die Zunahme des Steuersatzes bei wachsender Grösse der Bemessungsgrundlage) und damit zu einer grösseren Steuerbelastung, wiewohl das kaufkräftige Einkommen gleich bleibt. In der Schweiz gibt es daher eine Bindung des Gesetzgebers an einen Ausgleich der kalten Progression; in Deutschland liess sich dies bis anhin nicht erreichen. – Die EZB berechnet die kalte Progression im Zuge des Zwei-Säulen-Prinzips. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2006, S. 67 (Formel), S. 74 f. (Progressions-Wirkung bei der Lohnsteuer).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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