Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter das volkswirtschaftliche Anlagevermögen in seiner Gesamtheit, den Kapitalstock. Der Begriff gilt als Synonym zu Realkapital. – In betriebswirtschaftlicher Sicht umfasst der Begriff sämtliche gegenständliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie vor allem Maschinen, Anlagen, Gebäude und Grundstücke, und damit dem Begriff Sachvermögen gleich. – Siehe Investition, Sachkapital, Vermögen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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