Privatbanken (private banks)

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In der Statistik in der Regel der Oberbegriff für Privatbankiers, Regionalbanken und Spezialbanken. In Deutschland werden diese Institute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit besonderem Auge überwacht, weil hier immer wieder gravierende aufsichtliche Beanstandungen zu verzeichnen waren. – Siehe Autobank, Bank, Bankier, Einzelfirma, bankliche, Firmenbank, Front Desk, Honorarzurück-Garantie, Inhaberkontrollverfahren, Privatbankier. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 116 f. (Definition; Prüfungsergebnisse) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Beiheft “Bankenstatistik” der Deutschen Bundesbank, Anhang “Erläuterungen”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Privatbanken (private banks)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/privatbanken-private-banks/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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