In älteren Dokumenten gesagt für eine Preisliste (a table of items for sale with their prices), auch ein Preisverzeichnis für die Dienstleistungen einer Bank. – In Deutschland sind Banken gesetzlich verpflichtet, eine Aufstellung mit den Preisen für ihre hauptsächlichen Leistungen anzufertigen und im Geschäftslokal anzubringen. Für Internetbanken gilt Entsprechendes. – Siehe Bankgebühren, Grundpreis, Pauschaltarif, Preisvergleich.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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