Wenn nicht anders definiert die Angleichung der Preise für Waren und Dienstleistungen in einem gemeinsamen Währungsraum, im besonderen im Eurogebiet. – In einem gemeinsamen Markt müssen eigentlich die Preise gleichartiger, international handelbarer Güter an unterschiedlichen Orten die gleichen sein, da sonst über Arbitrage-Geschäfte risikofreie Gewinne zu erzielen sind; hierbei wird das Gut am günstigsten Ort erworben und am teuersten mit Gewinn verkauft. Auf diese Weise werden Preisunterschiede durch die Marktkräfte ausgeglichen (nivelliert; leveled). – Treten nun aber im Euroraum tatsächlich Preisunterschiede auf, so sind diese ein Signal um zu erforschen, welche Gründe – etwa nationalstaatliche Marktinterventionen (national market interventions) – ursächlich sind. – Siehe Preisstreuung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2009, S. 35 ff. (ausführliche Darstellung; Übersichten; Literaturangaben).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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