Preisliche Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet die relative Kosten- und Preisposition einer Volkswirtschaft gegenüber ihren Handelspartnern. Sie ist nicht unmittelbar beobachtbar und muss daher mithilfe verschiedener Indikatoren angenähert werden. Dazu gehören reale effektive Wechselkurse auf Basis von Verbraucherpreisen, Lohnstückkosten oder gesamtwirtschaftlichen Deflatoren sowie produktivitätsbereinigte Maße. Eine Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit dämpft typischerweise das Exportwachstum, bestimmt es aber nicht allein, weil auch Auslandsnachfrage, Produktsortiment und strukturelle Standortbedingungen wirken.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 16. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.