Preisliche Wettbewerbsfähigkeit
Preisliche Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet die relative Kosten- und Preisposition einer Volkswirtschaft gegenüber ihren Handelspartnern. Sie ist nicht unmittelbar beobachtbar und muss daher mithilfe verschiedener Indikatoren angenähert werden. Dazu gehören reale effektive Wechselkurse auf Basis von Verbraucherpreisen, Lohnstückkosten oder gesamtwirtschaftlichen Deflatoren sowie produktivitätsbereinigte Maße. Eine Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit dämpft typischerweise das Exportwachstum, bestimmt es aber nicht allein, weil auch Auslandsnachfrage, Produktsortiment und strukturelle Standortbedingungen wirken.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 16. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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