Aufwendungen, die einem Unternehmen dadurch entstehen, dass Preise einschliesslich der Abgaben – zumeist im Gefolge einer Inflation – neu berechnet werden müssen. Solche Kosten schlagen grundsätzlich umso stärker zu Buche, – je vielfältiger das Angebot eines Unternehmens ist und – je kürzer die Zeitabstände sind, die zu einer Neukalkulation zwingen (compel to recalculations). Ab an einer gewissen Belastungsgrenze (breaking point) vollzieht sich der Handelsaustausch erfahrungsgemäss zunehmend in Form von Baratgeschäften. – Siehe Gegenseitigkeitsgeschäft, Geldfunktionen, sekundäre, Geldwertstabilität, Inflation, Kompensation, Menükosten, Schuhsohlenkosten, Zigarettenwährung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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