System zur Verwaltung von Sicherheiten durch die Zentralbanken, bei dem die Geschäftspartner Aktiva in einen Pool einbringen, die als Sicherheit für ihre Geschäfte mit der Zentralbank allgemein dienen. – Anders als bei einem Kennzeichnungsverfahren, so werden bei einem Pfandpoolverfahren die Sicherheiten nicht als Deckung für ganz bestimmte Geschäfte gekennzeichnet. – Siehe Pooling. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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