Pfandpoolverfahren (pooling system)

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System zur Verwaltung von Sicherheiten durch die Zentralbanken, bei dem die Geschäftspartner Aktiva in einen Pool einbringen, die als Sicherheit für ihre Geschäfte mit der Zentralbank allgemein dienen. – Anders als bei einem Kennzeichnungsverfahren, so werden bei einem Pfandpoolverfahren die Sicherheiten nicht als Deckung für ganz bestimmte Geschäfte gekennzeichnet. – Siehe Pooling. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pfandpoolverfahren (pooling system)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pfandpoolverfahren-pooling-system/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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