Pfandleiher (pawnbroker)

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Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von persönlichen (Wert)Gegenständen gewähren (an individual or business that offers secured loans to people, with items of personal property used as collateral). Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. – Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Monte, Vorschusskasse, Zahlhaus.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pfandleiher (pawnbroker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pfandleiher-pawnbroker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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