Bei einem Institut geführtes Konto, an dem ein Schuldner am unbaren Zahlungsverkehr teilnehmen und über den unpfändbaren Teil seiner Einkünfte verfügen kann. Solche Konten sind seit Juli 2010 in Deutschland eingeführt. Freilich ist es den Banken gestattet, für derartige Konten besondere Kontoführungsgebühren zu berechnen und auch für den jeweiligen Kontoinhaber das volle Leistungsangebot des Instituts zu beschränken. – Siehe Unbanked. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 255 f. (BaFin weist Beschwerden wegen der Nutzungseinschränkung zurück; auch die Teilnahme am Online Banking kann für ein P-Konto verweigert werden).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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