Eine Bank – nimmt Geld in Verwahrung, das – ein Einleger verbotenerweise bzw. als politisch Verfolgter besitzt, – die Bank bescheinigt aber gegenüber den Behörden, dass dieser mittellos sei und bei ihr keine Einlagen habe. – Möchte der Konteninhaber später dann auf sein Geld zugreifen, so bestreitet die Bank unter Hinweis auf die abgegebene Erklärung das Vorhandensein von Einlagen bei ihr. – Die Bezeichnung leitet sich von dem athenischen Bankier Pasion (um 390 v. Chr.) ab. Dieser unterschlug auf diese Weise das Geld des bei dem Krimkönig Satyros I. (gest. 389 v. Chr.) zeitweilig in Ungnade gefallenen Ministers Sopaios. Im damals vielbeachteten Prozess um die Herausgabe des Geldes vertrat der berühmte griechische Redner Isokrates (436-338 v. Chr.) den Kläger. Die Schwarzmeer-Region war der wichtigste Getreidelieferant für Athen, und der Prozess war daher für den ungestörten Handelsaustausch von sehr grosser Bedeutung. – Siehe Address Spoofing, Aktienanalyse, Depotunterschlagung, Frontrunning, Insider-Transaktion, Kursmanipulation, Nominee, Pairoff, Scalping, Scheintransaktionen, Strohmann, Treuhandvertrag, Vermögensverwalter.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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