Paschmaklik (pashmaclic)

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In alten Dokumenten eine Steuer, die einigen von den Türken eroberten Gebieten zugunsten des Unterhaltes der Mutter des Sultans auferlegt wurde. – Im weiteren Sinne auch jede Abgabe für die Versorgung der (verwitweten; widowed) Mutter eines Herrschers. – Siehe Brautgeld, Frauengeld, Nadelgeld, Paraphernalgeld,

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Paschmaklik (pashmaclic)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/paschmaklik-pashmaclic/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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