Organkredite (credits to executives and staff)

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Im deutschen Aufsichtsrecht Oberbegriff für Ausleihungen an Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsorgane, Prokuristen sowie deren Familienangehörige und an nahestehende Unternehmen einer Bank. – Grundsätzlich verbieten die Aufsichtsbehörden solche Darlehn und machen Ausnahmen von mehreren Bedingungen abhängig; für Deutschland gilt die Aufzählung in § 15 KWG. – Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiter mit besonderen Funktionen, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Organkredite (credits to executives and staff)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/organkredite-credits-to-executives-and-staff/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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