Organismus (undertaking)

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In der Sprache der Finanzwelt eine rechtlich oder betriebswirtschaftlich wie etwa durch einen eigenständigen Rechnungskreis verselbständigte Einheit – auch Vehikel (vehicle) genannt), – in welcher eingesammeltes (pooled) Vermögen verwaltet wird. – Siehe Entität, Investmentvermögen, Kapitalanlage-Rechnungslegungsund Bewertungsverordnung, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Organismus (undertaking)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/organismus-undertaking/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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