Beim Termin-Verkauf muss der Basiswert auch dann zum ursprünglich vereinbarten Preis geliefert werden, wenn der Kurs des Basiswertes seit Vertragsabschluss über den vereinbarten Preis gestiegen ist. Weil aber der Kurs des Basiswertes theoretisch unbegrenzt steigen kann, so ist auch das Verlustpotential unbegrenzt und kann erheblich über den Margenerfordernissen liegen. – Beim Termin-Kauf muss der Basiswert auch dann zum ursprünglich vereinbarten Preis übernommen werden, wenn der Kurs des Basiswertes seit Vertragsabschluss weit unter den vereinbarten Preis gefallen ist. Das Verlustrisiko liegt mithin in der Differenz dieser beiden Werte. Im äussersten Fall droht mithin ein Verlust in Höhe des ursprünglich vereinbarten Preises. – Siehe Absicherungsverhältnis, Markt, inverser, OTC-Option, Sleepy Warrant.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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