Mitarbeiter-Optionen (employee options)

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Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte (ownership rights) an der Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (new business starts; Start-ups) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. – MitarbeiterOptionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs – Zuteilung, auch Vesting (ownership by an employee of benefits contributed on the employees behalf by an employer) genannt – der Besteuerung. – Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mitarbeiter-Optionen (employee options)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mitarbeiter-optionen-employee-options/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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