Im deutschen Haushaltsrecht im einzelnen haushaltsrechtlich geregelte Überweisung eines allfälligen Einnahmeüberschusses vom Verwaltungskonto an das Vermögenskonto zwecks Schuldentilgung (extinguishment of debts). – Bei einer Versicherung die Pflicht, bestimmte Erträge einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung (provision for premium refunds) zuzubuchen. – Siehe Mindestzuführungs-Verordnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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