Geschäftsumfang, der wenigstens erreicht sein muss, damit an der Börse ein Abschluss zustande kommen kann. Die jeweilige Börsenordnung enthält hierüber in der Regel genaue Bestimmungen. – An der Börse in Frankfurt ist derzeit bei Aktien die Mindeststückzahl auf eine Aktie festgesetzt, bei Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit. – Siehe Non Opening, Odd Lot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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