Mindestschluss auch Börsenschluss oder nur Schluss (minimum issue)

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Geschäftsumfang, der wenigstens erreicht sein muss, damit an der Börse ein Abschluss zustande kommen kann. Die jeweilige Börsenordnung enthält hierüber in der Regel genaue Bestimmungen. – An der Börse in Frankfurt ist derzeit bei Aktien die Mindeststückzahl auf eine Aktie festgesetzt, bei Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit. – Siehe Non Opening, Odd Lot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Mindestschluss auch Börsenschluss oder nur Schluss (minimum issue)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mindestschluss-auch-borsenschluss-oder-nur-schluss-minimum-issue/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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