In Bezug auf den Finanzmarkt der rechtliche Oberbegriff für Insider-Transaktionen und Marktmanipulation. Beide, das Vertrauen der Marktteilnehmer zerstörende Tatbestände wurden dank besonderer Rechtsvorschriften (Marktmissbrauchs-Richtlinie) sowie der Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt. Auch bei einer europaweit einheitlichen Ahndung allfälliger Vergehen wurden Fortschritte erzielt. Dennoch lässt sich Marktmissbrauch nie völlig vermeiden. – Siehe Deuteroskopie, Handeln, verdeckt gemeinsames, HockeyschlägerAngebot, Marktmanipulation, Marktmanipulation, grenzüberschreitende, Verbraucherbeschwerden. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S 154 ff. (Tätigkeit der BaFin; Verdachtsanzeigen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 69 f. (Peer Review zum Thema Marktmissbrauch) S. 175 ff. (BaFin geht der Marktmanipulation entschlossen nach; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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