Marktmissbrauch (market abuse)

Auch in: EN FR

In Bezug auf den Finanzmarkt der rechtliche Oberbegriff für Insider-Transaktionen und Marktmanipulation. Beide, das Vertrauen der Marktteilnehmer zerstörende Tatbestände wurden dank besonderer Rechtsvorschriften (Marktmissbrauchs-Richtlinie) sowie der Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt. Auch bei einer europaweit einheitlichen Ahndung allfälliger Vergehen wurden Fortschritte erzielt. Dennoch lässt sich Marktmissbrauch nie völlig vermeiden. – Siehe Deuteroskopie, Handeln, verdeckt gemeinsames, HockeyschlägerAngebot, Marktmanipulation, Marktmanipulation, grenzüberschreitende, Verbraucherbeschwerden. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S 154 ff. (Tätigkeit der BaFin; Verdachtsanzeigen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 69 f. (Peer Review zum Thema Marktmissbrauch) S. 175 ff. (BaFin geht der Marktmanipulation entschlossen nach; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Marktmissbrauch (market abuse)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/marktmissbrauch-market-abuse/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite