Das Recht, von einer Versicherung eine vertragliche vereinbarte Zahlung zu verlangen (request for payment of benefits under the terms of an insurance policy. – Das Recht, bei Vorliegen gesetzlich festgelegter Umstände (meeting the eligibility requirements) vom Staat Unterstützung zu den Lebenshaltungskosten zu erhalten. – Siehe Drittgattingeld, Geldbewusstsein, Sozialstaat-Falle, Subsidiaritätsprinzip, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen, Verfassungsartikel eins, Wagnersches Gesetz, Zweitgattingeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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