Leihkapital (loan)

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Allgemein Beträge, die auf Zeit und gegen Verzinsung auf dem Finanzmarkt angeboten und nachgefragt werden. – Im engeren Sinne Geld, das zu Investitionszwecke von Banken verliehen wird. – Siehe Ausleihung, Darlehn, Kredit. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds” zu den einzelnen Posten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Leihkapital (loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/leihkapital-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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