Im Zahlungsverkehr der Einzug eines Betrags vom Konto eines Schuldners (debtor, payer; Zahlungspflichtigen) mit dessen Zustimmung auf das Konto eines Gläubigers (payee, recipient of the payment; Zahlungsempfängers) durch Vermittlung einer Bank (paying agent; Zahlstelle). Die Abbuchung geschieht durch – Einzugsermächtigung (debit authorisation): der Zahlungsempfänger ist vom Zahlungspflichtigen bevollmächtigt, eine bestimmte Summe an festgelegten Fälligkeitstagen vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen oder – Abbuchungsverfahren (direct debiting): der Zahlungspflichtige erteilt seiner Bank die Ermächtigung, eine Abbuchung an bestimmten Fälligkeitstagen vorzunehmen, also Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers zu übertragen. Entsprechende Übertagungen werden heute fast ausschliesslich auf elektronischem Wege durchgeführt. – Siehe Abbuchungsgenehmigung, Lastschriftverfahren, elektronisches, Single European Payment Area, Übertragung, bedingte.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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