Vom Handel entwickelte, auf eine Debitkarte gestützte Zahlungsmöglichkeit ohne PIN-Code mit Unterschrift zur Einzugs-Ermächtigung. Dieses Zahlverfahren hatte im Jahr 2010 einen wertmässigen Marktanteil von knapp über zwölf Prozent an den Transaktionen im deutschen Einzelhandel. Aufgrund der SEPA-Verordnung der EU darf dieses Verfahren nur noch bis zum 01. Februar 2016 genutzt werden. – Siehe Abbuchungsgenehmigung, Kartenleistungsbeleg, Geld, elektronisches. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 94 f. (Verbreitung; S. 95: Übersicht), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 51 (Auslaufen des ELV).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/