Karte, bei denen der Ausgeber gleichzeitig auch Erbringer der Leistung ist. Sie werden in Deutschland vor allem von Kaufhäusern ausgegeben und sind lediglich dort zur verwendbar. In der Regel bieten diese Karten besondere Vorteile, wie vor allem – einen Rabatt auf alle gekauften Waren (continuing discounts), – besondere Einkauftage für Kartenbesitzer (exclusive shopping days) und – eine Reihe anderer Vergünstigungen für häufige Kunden (other rewards that would benefit frequent shoppers), wie beispielsweise einen gebührenfreien Parkplatz (free parking space). Auch kann – der Kunde mit der Karte zumeist bis zu einem jeweils festgelegten Betrag beim Ausgeber – dem Handelsunternehmen – unbar (without the use of cash) einkaufen: die Kundenkarte wird damit gleichzeitig auch zur Kreditkarte; freilich liegt der Zinssatz hier nach Feststellungen der Verbraucherverbände nicht selten bei zwanzig Prozent. Mit diesem hohen Zins (prohibitive interest rate) wehren die Warenhausunternehmen die Nutzung ihrer Karte für
Kreditkäufe ab. – Auf Kundenkarten gegründete “zweiseitige Systeme” (bilateral systems) in der Sprache der Aufsichtsbehörden unterliegen noch nicht der Genehmigung und Aufsicht. Bis anhin gibt es keine verlässlichen Angaben über den Umfang der Geschäfte mit Kundenkarten. – Siehe Cobranding-Karte, Firmenkreditkarte, Geldkarte, Interchange Fee, Karte, multifunktionale, Karten-Allianz, Kundenzentrierung, Pay-Green-Initiative. – Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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