Krisenpeitsche (crisis stimulus)

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Einschneidend verändernde Massnahmen auf dem Finanzmarkt – und das gilt ebenso in Bezug auf andere Sachgebiete – lassen sich gelegentlich einer Krise am besten gesetzgeberisch und/oder verwaltungsmässig durchsetzen. Anders ausgedrückt: eine Krise verschafft den Anstoss zu Veränderungen, die sonst kaum durchzusetzen wäre. Das zeigte sich bei der aus der Subprime-Krise 2007 hervorgegangenen Finanzkrise, auf derem Höhepunkt viele hinausgeschobene Vorhaben verwirklicht und selbst gesetzliche Bestimmungen wie etwa in Bezug auf die Höhe des Salärs von Kaderleuten erreicht werden konnten. Auch das weitreichende deutsche Finanzmarktstabilisierungsgesetz ging in Rekordzeit durch Gesetzgebungsorgane (passed through the legislative organs in record time). – Siehe Anpassungsdruck.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Krisenpeitsche (crisis stimulus)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/krisenpeitsche-crisis-stimulus/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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