Krisenplan (desaster revovery plan)

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Wenn nicht anders definiert bei einem Institut ein Schubladenprogramm (drawer programme) für den Fall, dass die Geschäftstätigkeit (business activity) durch ausserordentliche Ereignisse (exceptional events) gestört wird. Die nationalen Aufsichtsbehörden verlangen vielfach einen entsprechenden Notfallplan. – Siehe Krise, systemische, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Liquiditätskrisenplan, Risiko, strategisches, Risikoabteilung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Krisenplan (desaster revovery plan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/krisenplan-desaster-revovery-plan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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