Krisenlasten-Verteilungsprogramm (burden sharing programme)

Eine im voraus getroffene und allen Beteiligten bekannte Vereinbarung darüber, wie im Falle einer Finanzkrise entstehende Verluste aufzuteilen sind. Von einigen als Massnahme kluger, vorausschauender Politik befürwortet, von anderen als kennbare Einladung zu sorglosem Verhalten abgelehnt. – Interne vertrauliche (internal and confidential: also nicht veröffentlichte und nur einem kleinen Kreis in Einzelheiten bekannte) Notfall-Programme (emergency programmes), die Behörden – Regierung, Zentralbank, Aufsichtsbehörde – für solche Krisenfälle schubladisiert halten (have shelved). – Die beabsichtigte oder tatsächliche Belastung einzelner Wirtschaftssubjekte im Zuge einer Krise. So mussten beispielsweise über eine Diätrendite (diet yield: äusserst niedrige Verzinsung für Bankeinlagen) die Sparer in Deutschland einen Gutteil der Lasten – zufolge verlässlicher Berechnungen etwa 36 Mia Euro jährlich – gezwungenermassen (of necessity) für die Bewältigung der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise aufbringen. – Siehe Bankenkrise, Crash, Eventualschaden, Finanzkrise, Finanzstabilitätsbericht, Krisenplan, Londoner Verfahren, Modelle, geldpolitische, Modellunsicherheit, Moral Hazard, Risikotragfähigkeit, Schock-Bewältigung, Single Master Liquidity Conduit, Stress-Test, Verlustteilungsregelung, Worst Case Szenario.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar