Kreditmediator (credit mediator)

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In Deutschland im Frühjahr 2010 von der Bundesregierung eingerichteter, zunächst auf zwei Jahre befristeter Dienst (office), bei dem kleinere und mittlere Unternehmen Klagen über von Banken abgelehnte Anträge auf Gewährung eines Darlehns vortragen können. Über regionale Kammern und Förderbanken soll dann in einem Schiedsverfahren (mediation process) geprüft werden, wie den Abgewiesenen zu helfen ist. – Die Einrichtung wurde teils begrüsst, teils aber auch als völlig überflüssig (entirely superfluous) eingestuft; zumal als bekannt wurde, wie hoch sich das Salär des aus Steuermitteln bezahlten Kreditmediators und seiner acht Mitarbeiter bemass. – Siehe Ausschuss-Wahn, Geldverbrennung, Insolvenzfälle, Kreditbeschränkungs-Karussell, Kreditklemme, Kreditlinie, Kreditrichtlinien, Kreditrisiko. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2013, S. 44 ff. (ausführliche Statistiken über Kredite an KMUs), Monatsbericht der EZB vom Juli 2013, S. 44 ff. (Finanzierungsbedingungen von KMUs; viele Übersichten), Monatsbericht der EZB vom November 2013, S. 49 ff. (Zugang vor allem der KMUs zu Darlehn; Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2014, S. 41 ff. (Finanzierungsbedingungen von KMUs im Eurogebiet; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Juli 2014, S. 87 ff. (Grundsätzliches zum Zugang von KMUs auf Kredite; Übersichten; Literaturverweise),

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Kreditmediator (credit mediator)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditmediator-credit-mediator/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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