Kreditgefährdung (injury to commercial reputation)

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Nach § 824 BGB die – wahrheitswidrige Behauptung von Tatsachen oder – die Verbreitung von Nachrichten, die geeignet sind, – das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit einer Person bzw. eines Unternehmens in Frage zu stellen oder – sonstige Nachteile für deren bzw. dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. – Durch die Masse von meinungsäussernden Botschaften aller Art in Printmedien, Radio und Fernsehen sowie in den elektronischen Medien ist es inzwischen sehr schwer geworden, eine Kreditgefährdung festzustellen und rechtlich zu verfolgen. Darüber können auch aufseherregende Gerichtsverfahren (spectacular lawsuits) wie der 2012/13 geführte Prozess der Erben von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank – Vorstandmitglieder hatten die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers öffentlich infrage gestellt – nicht hinwegtäuschen. – Vor allem in Internet-Foren finden sich immer wieder abträgliche Beurteilungen von Finanzprodukten zumeist der grossen Institute, die eindeutig den Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllen, derweil jedoch gleichzeitig offensichtliche Dingo-Werte und Anlagen in Glamour Stocks warm empfohlen werden. – Siehe Banker-Stammtisch, Börsengerüchte, Dissemination, Gerüchtestreuen, Hoax, Kursmanipulation, Leumund, Marktmissbrauch, Pairoff, Pankratium, Zahlungsmoral.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditgefährdung (injury to commercial reputation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditgefahrdung-injury-to-commercial-reputation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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