Kredit, besicherter (covered loan)

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In der Sprache der EZB die befristete Überlassung von Liquidität gegen besondere Sicherstellung, in erster Linie durch Wertpapiere; manchmal auch gedeckter Kredit (credit secured by securities) genannt. – Bei einer Bank die Gewährung eins Darlehns gegen entsprechende Sicherheiten. – Siehe Pfand, Pfandgeld, Sicherheiten, Standarddarlehn, Unterlegung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kredit, besicherter (covered loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kredit-besicherter-covered-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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