Darlehn an einen Kunden, das von diesem nach Lage der Dinge aller Voraussicht nach nicht (mehr) vertragsgemäss bedient werden kann. In der Regel verlängert die Bank solche Kredite unter abgeschwächten Bedingungen. Entsprechende Verträge sind ab 2014 meldepflichtig. – Siehe Stundung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
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