Kredit, ausfallgefährdeter (problem loan, troubled credit)

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Darlehn an einen Kunden, das von diesem nach Lage der Dinge aller Voraussicht nach nicht (mehr) vertragsgemäss bedient werden kann. In der Regel verlängert die Bank solche Kredite unter abgeschwächten Bedingungen. Entsprechende Verträge sind ab 2014 meldepflichtig. – Siehe Stundung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kredit, ausfallgefährdeter (problem loan, troubled credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kredit-ausfallgefahrdeter-problem-loan-troubled-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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