Zahlung für die Verköstigung und Versorgung einer Person (boarder: a tenant in someone’s house) in einem Privathaushalt oder in einer Gemeinschaft, wie einem Schülerheim (Internat; boarding school). – Die Abgabe, die bereits im Berufsleben stehende Kinder mit eigenem Einkommen entrichten, die noch im Elternhaus wohnen. – Vorübergehende oder dauerhafte Gehaltszulage (additional pay) an Beschäftigte seitens des Unternehmens für deren Unterbringung und Verköstigung. – Siehe Fringe Benefits, Pflegegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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