Kostgeld (boarding wages)

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Zahlung für die Verköstigung und Versorgung einer Person (boarder: a tenant in someone’s house) in einem Privathaushalt oder in einer Gemeinschaft, wie einem Schülerheim (Internat; boarding school). – Die Abgabe, die bereits im Berufsleben stehende Kinder mit eigenem Einkommen entrichten, die noch im Elternhaus wohnen. – Vorübergehende oder dauerhafte Gehaltszulage (additional pay) an Beschäftigte seitens des Unternehmens für deren Unterbringung und Verköstigung. – Siehe Fringe Benefits, Pflegegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kostgeld (boarding wages)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kostgeld-boarding-wages/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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