Kostgeschäft (repurchase transaction)

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Wenn nicht anders definiert, in der älteren Literatur die Hereinnahme von festverzinslichen Wertpapieren zu festem Preis am Börsenultimo – am letzten Tag eines Monats, an dem Börsenhandel betrieben wird – gegen Rückgabe zu demselben Preis samt einem Zinssaufschlag am nächsten Börsenultimo. Die Papiere werden in Kost, in Pension genommen und bringen dem Kostgeber (caregiver) Zinsen. – Siehe Pensionsgeschäft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kostgeschäft (repurchase transaction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kostgeschaft-repurchase-transaction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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