Wenn nicht anders definiert, in der älteren Literatur die Hereinnahme von festverzinslichen Wertpapieren zu festem Preis am Börsenultimo – am letzten Tag eines Monats, an dem Börsenhandel betrieben wird – gegen Rückgabe zu demselben Preis samt einem Zinssaufschlag am nächsten Börsenultimo. Die Papiere werden in Kost, in Pension genommen und bringen dem Kostgeber (caregiver) Zinsen. – Siehe Pensionsgeschäft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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