Eine früher zu entrichtende Abgabe für die behördliche Erlaubnis, – ein konzessionspflichtiges Gewerbe (licensed business, etwa: Apotheke) ausüben zu können oder – auf einem abgesteckten Gebiet Bodenschätze abzubauen zu dürfen, dann auch Berggeld genannt; dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Bergzehnten, der vom Ertrag – der Ausbeute [yield] – der Mine, zu entrichten war. Das Konzessionsgeld ist ein Vorläufer der heutigen Gewerbesteuer (trade tax, business tax). – Vorwiegend in der Schweiz gesagt für die Zwangsabgabe von Privathaushalten und Unternehmen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten; Rundfunkgebühr (radio and TV licence fee).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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