Konzessionsgeld (licence fee)

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Eine früher zu entrichtende Abgabe für die behördliche Erlaubnis, – ein konzessionspflichtiges Gewerbe (licensed business, etwa: Apotheke) ausüben zu können oder – auf einem abgesteckten Gebiet Bodenschätze abzubauen zu dürfen, dann auch Berggeld genannt; dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Bergzehnten, der vom Ertrag – der Ausbeute [yield] – der Mine, zu entrichten war. Das Konzessionsgeld ist ein Vorläufer der heutigen Gewerbesteuer (trade tax, business tax). – Vorwiegend in der Schweiz gesagt für die Zwangsabgabe von Privathaushalten und Unternehmen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten; Rundfunkgebühr (radio and TV licence fee).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konzessionsgeld (licence fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konzessionsgeld-licence-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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