Konzessionsprinzip (license rule)

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In Bezug auf Finanzmärkte die behördliche Erlaubnis für Banken. In Deutschland erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. die europäische Bankenaufsicht die bezügliche Konzession. Mehrere Klagen gegen diese Einschränkung des die Berufsfreiheit begründenden Art. 12 GG wurden vom Bundesverfassungsgericht (Federal Constitutional Court) mit der Erklärung abgewiesen, dass die Sicherstellung einer verlässlichen Ordnung des Geldwesens eine Grundbedingung für das Gemeinwohl sei. – Siehe Bankenführerschein, Bönhase, Free Banking, Geldwertstabilität, Finanzmarktstabilität.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konzessionsprinzip (license rule)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konzessionsprinzip-license-rule/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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