Kontrollkonto auch Ausgleichkonto (control account)

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Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht in Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Danach vollzieht sich in Deutschland die sog. Schuldenbremse (debt limit, debt ceiling) für den Bundeshaushalt über ein Kontrollkonto. Auf diesem Konto werden nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahrs die Abweichungen von der zulässigen Kreditaufnahme festgehalten und saldiert. Bei einer Unterschreitung der Verschuldungsgrenze im jeweiligen Haushaltsjahr kommt es zu einer Gutschrift auf dem Kontrollkonto. Hingegen führt eine Überschreitung zu einer Belastung des Kontos. Überschreitet ein allfälliger negativer Saldo des Kontrollkontos einen Schwellenwert von 1,5 Promille des Bruttoinlandsprodukts, dann ist diese Überschreitung nach den Vorgaben des Grundgesetzes konjunkturgerecht zurückzuführen. Weil aber der Abbau in seinem Verlauf zeitlich gestreckt werden muss, so setzt die Abbauverpflichtung bereits bei dem niedrigeren Schwellenwert in Höhe von 1 Promille des
BIP ein. – Siehe Deficit-Debt-Adjustment, Defizitneigung, Fiscal Drag, Inverzugsetzung, Minhas-Gerais-Problem, Nettogläubiger, Staatsschuld(en), Stabilitäts- und Wachstumspakt, Überalterung, Verschuldung, Verschuldungsanreiz, Vertrauensverlust.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kontrollkonto auch Ausgleichkonto (control account)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kontrollkonto-auch-ausgleichkonto-control-account/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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