Konventionsgeld (convention coins)

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In älteren Dokumenten allgemein Münzen, die aufgrund eines Münzvertrags (Münzkonvention; monetary convention) zwischen zwei oder mehreren Münzherrschaften in Umlauf gebracht wurden, wie beispielsweise 1750 aufgrund einer Übereinkunft der deutschen Reichsstände (German principalities, estates of the old German Reich). – Siehe Geldkunde, Gulden, Münze, historische, Münzunion, lateinische, Münzverträge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konventionsgeld (convention coins)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konventionsgeld-convention-coins/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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