Konventionsgeld (convention coins)

In älteren Dokumenten allgemein Münzen, die aufgrund eines Münzvertrags (Münzkonvention; monetary convention) zwischen zwei oder mehreren Münzherrschaften in Umlauf gebracht wurden, wie beispielsweise 1750 aufgrund einer Übereinkunft der deutschen Reichsstände (German principalities, estates of the old German Reich). – Siehe Geldkunde, Gulden, Münze, historische, Münzunion, lateinische, Münzverträge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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