Die konsolidierte EU-Verschuldung umfasst die von EU-Institutionen aufgenommenen Schulden abzüglich ihrer Forderungen gegenüber den Mitgliedstaaten. Damit bildet sie vor allem die Finanzierung von Transfers aus Next Generation EU und von Krediten an Staaten außerhalb der EU ab. Nicht einbezogen werden EU-Schulden, denen Kredite an EU-Mitgliedstaaten gegenüberstehen, weil diese bereits den nationalen Schuldenstand der kreditnehmenden Länder erhöhen und von ihnen bedient werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 20. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.